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Einkauf - Beratung - Office - Wohldorf - Alexander
EBOWA - Alexander Wohldorf - Lain 1 - 84416 Taufkirchen/Vils - 08086/928 99 88 - 0172/811 73 05 - a.wohldorf@ebowa.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Wirkungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber (im Folgenden "Kunden" genannt) und der Firma Ebowa (im Folgenden „Auftragsnehmer" genannt). Die AGB werden vom Kunden automatisch
§ 2 Auftragserteilung, Leistung
1. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Vertrag, der von dem Auftragsnehmer bestätigte Auftrag, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.
2. Der Kunde kann dem Auftragsnehmer Aufträge postalisch, per E-Mail und per Fax, aber auch mündlich, per Telefon oder persönlich, erteilen. Ebenso nimmt der Auftragsnehmer formlose Aufträge entgegen. Der Kunde erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Vertrag als zustande gekommen.
3. Bei besonderem Bedarf ist der Auftragsnehmer berechtigt, nach Absprache mit dem Kunden externe Berater hinzuzuziehen. Hierfür zusätzlich entstehende Kosten werden gemäß § 3 dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen dem Auftragsnehmer und dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Auftragsnehmer und dem Kunden.
§ 3 Vergütung
Zusätzlich zu allen Honoraren für die Leistungen des Auftragsnehmers werden noch je nach Vereinbarung zusätzliche Kosten wie Reisekosten, Fahrtkosten, Auslagen, etc. in Rechnung gestellt.
§ 4 Zahlung, Fälligkeit
1. Der Anspruch des Auftragsnehmers auf Zahlung der Rechnung entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese vom Auftragsnehmer erbracht wurde. Alle zusätzlichen vom Kunden gewünschten Nebenleistungen vom Auftragsnehmer, die nicht ausdrücklich als im Auftrag vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.
2. Zahlungen sind nach den festgelegten Zahlungsbedingungen zu leisten. Wenn nicht anders festgelegt, ist der Rechnungsbetrag ungekürzt innerhalb von 14 Tagen fällig und zu zahlen. bei Zielüberschreitung ist der Auftragsnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz in Rechnung zu stellen.
3. Der Klient ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen.
§ 5 Leistungsfristen, Termine
1. Leistungsfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist das Anliegen des Auftragsnehmers, ihre Leistungszusagen und Leistungsfristen einzuhalten, doch sind alle Angaben unverbindlich. Höhere Gewalt und unverschuldete Schwierigkeiten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, kann die Leistung hinausschieben, auch wenn bereits Leistungsverzug eingetreten sein sollte.
2. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Auftragsnehmer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde stellt dem Auftragsnehmer alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien im voraus zur Verfügung.
§ 7 Verschwiegenheitsklausel
Der Auftragsnehmer ist verpflichtet, über alle ihr im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für die Erfüllungsgehilfen des Auftragsnehmers. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des
Vertrages und kann nur durch den Kunden selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
1. Der Auftragsnehmer übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Klient verantwortlich.
2. Der Auftragsnehmer übernimmt auch keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Klienten, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind.
3. Der Auftragsnehmer ist verpflichtet, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haftet der Auftragsnehmer nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von ihr vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Kunden zurückbleibt.
4. Der Auftragsnehmer haftet insbesondere nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Klient selbst oder Dritte die ihr überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.
5. Die Haftung des Auftragsnehmers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten. Bei vom Auftragsnehmer anerkannter Beanstandung behält sich der Auftragsnehmer vor, eine Nach- bzw. Ersatzleistung oder Wertgutschrift nach eigenem Ermessen zu gewähren. Alle anderen Schadenersatzansprüche sind, insoweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§ 9 Mängel
1. Mit der Leistung ist der Kunde zufrieden gestellt, wenn Beanstandungen nicht unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Empfang, schriftlich geltend gemacht werden. Allgemeine übliche Änderungen oder Abweichungen der Leistungsausführung sind kein Grund zur Beanstandung durch den Kunden, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
2. Haftungen, die auf die Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernimmt der Auftragsnehmer nicht.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
§ 11 Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Auftragsnehmer ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragsnehmers in Taufkirchen / Vils.
2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen dem Auftragsnehmer und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Auftragsnehmers in Taufkirchen / Vils örtlich zuständige Gericht vereinbart.
§ 13 Verschiedenes
Sind von Seiten des Kunden besondere Leistungs- und Zahlungsbedingungen vorgeschrieben, welche von denjenigen in diesen genannten AGBs abweichen, so erkennt der Auftragsnehmer diese nicht an. Mit der Auftragsbestätigung, bzw. der Leistungserbringung des Auftragsnehmers gelten sie ausdrücklich als abgelehnt. Ein Stillschweigen von Seiten des Auftragsnehmers bedeutet keine Zustimmung. Durch die Annahme der vom Auftragsnehmer erbrachten Leistungen erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass er auf Rechteeinwand verzichtet, wonach durch die Auftragsbedingungen des Kunden den AGBs des Auftragsnehmers im Voraus widersprochen werden soll.
© Copyright by EBOWA | Letzte Änderung:19.09.2016